2. Oktober 2025
Gute Nachrichten für Patientinnen und Patienten in Niedersachsen: Seit Oktober können Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch wieder Unterstützung bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Aufgrund der knapp zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bittet das Land Niedersachsen um Beachtung folgender Punkte:
- Stellen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag erst vier Wochen vor dem Start Ihrer Behandlung. Wir benötigen ca. zwei Wochen Bearbeitungszeit.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt wieder zwölf Monate (innerhalb der zwölf Monate ist die Behandlung durchzuführen).
- Die Auszahlungsanträge sind umgehend nach Behandlungsende einzureichen. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist, die im Bewilligungsbescheid genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Auszahlungsantrag nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Anträge sind vollständig einzureichen. Unvollständige und damit nicht entscheidungsreife Anträge senden wir zurück und es gilt bei erneuter Einsendung das neue Eingangsdatum.
Bei Neuanträgen beträgt die Zuwendung für den ersten bis dritten Behandlungszyklus in jedem Fall höchstens:
- IVF-Behandlung bis zu 800 Euro des Eigenanteils
- ICSI-Behandlung bis zu 900 Euro des Eigenanteils
für den vierten Behandlungszyklus:
- IVF-Behandlung bis zu 1600 Euro des Eigenanteils
- ICSI-Behandlung bis zu 1800 Euro des Eigenanteils
Anfang Mai hatte das Land Niedersachsen temporär die Förderung der assistierten Reproduktionsmedizin eingestellt. Alle Informationen finden Sie hier auf einen Blick. Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte an, wir begleiten Sie – von der ersten Beratung bis zur Behandlung.
Ihr Praxisteam
6. Mai 2025
Anfang Mai hat das Land Niedersachsen temporär die Förderung der assistierten Reproduktionsmedizin eingestellt. Anträge auf Zuwendungen kann das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gegenwärtig nicht bewilligen, neue Anträge lehnt die Behörde bis auf Weiteres ab. Sollte eine Förderung wieder möglich sein, werden wir Sie hier natürlich aktuell auf dem Laufenden halten.
Achtung: Nur wenn Ihnen bereits ein Bescheid mit einer Bewilligung vorliegt, können Sie Ihre Auszahlung beantragen. Für bereits erteilte Bescheide stellen Sie Ihren Antrag auf Auszahlung an entsprechender Stelle schnellstmöglich nach jedem Versuch. Alle Informationen finden Sie hier auf einen Blick, für Rückfragen sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Praxisteam
11. Januar 2024
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten bei der künstlichen Befruchtung finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen – eine Maßnahme, die im neuen Jahr bestehen bleibt. Denn auch 2024 fördert das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Behandlungen der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Allerdings kommt es zu einer Änderung, da der Bund die Mittel in diesem Bereich gestrichen hat.
Für heterosexuelle Paare und Ehepaare bedeutet dieser Beschluss, dass sie weiterhin einen Zuschuss für den ersten bis dritten Behandlungszyklus in Höhe von bis zu 400 Euro (IVF) bzw. 450 (ICSI) nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bekommen. Im vierten Zyklus erhöht sich die Förderung bis auf maximal 800 Euro (IVF) bzw. 850 Euro (ICSI). Anders als Niedersachen hat Nordrhein-Westfalen die finanzielle Entlastung rund um das Thema Kinderwunsch gegenwärtig eingestellt.
Wir stehen Ihnen bei diesem Thema jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Außerdem können sich Patientinnen und Patienten auf der Seite des Landes Niedersachsen über Förderanträge, Regularien und weitere Bestimmungen informieren.
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