Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten bei der künstlichen Befruchtung finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen – eine Maßnahme, die im neuen Jahr bestehen bleibt. Denn auch 2024 fördert das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Behandlungen der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Allerdings kommt es zu einer Änderung, da der Bund die Mittel in diesem Bereich gestrichen hat.
Für heterosexuelle Paare und Ehepaare bedeutet dieser Beschluss, dass sie weiterhin einen Zuschuss für den ersten bis dritten Behandlungszyklus in Höhe von bis zu 400 Euro (IVF) bzw. 450 (ICSI) nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bekommen. Im vierten Zyklus erhöht sich die Förderung bis auf maximal 800 Euro (IVF) bzw. 850 Euro (ICSI). Anders als Niedersachen hat Nordrhein-Westfalen die finanzielle Entlastung rund um das Thema Kinderwunsch gegenwärtig eingestellt.
Wir stehen Ihnen bei diesem Thema jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Außerdem können sich Patientinnen und Patienten auf der Seite des Landes Niedersachsen über Förderanträge, Regularien und weitere Bestimmungen informieren.