Urteile zur Kostenübernahme privater Krankenversicherer

1. ICSI-Kostenübernahme
2. BGH betont Recht auf späte Mutterschaft

Anliegend finden Sie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus dem Mai 2008. Hier geht es um die Kostenübernahme der ICSI-Behandlung der privaten Krankenversicherung.

In der Entscheidung des BGH vom 4.12.19 geht es um die Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für Paare, bei denen die Frau über 40 Jahre alt ist.

olgcelle_06.08

BGH_Recht_auf_späte_Mutterschaft

Weitere Themen

Praxisteam trauert um Dr. Schneider

Praxisteam trauert um Dr. Schneider

Mit tiefer Trauer und großer Bestürzung müssen wir mitteilen, dass Dr. Schneider am vergangenen Wochenende plötzlich und unerwartet verstorben ist. Unser Mitgefühl gilt der Familie, den Freunden und allen Angehörigen von Dr. Schneider, dessen Verlust wir nicht in...

mehr lesen
Kinderwunsch: Mit Hilfe zum Baby

Kinderwunsch: Mit Hilfe zum Baby

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, kürzlich hat sich Stiftung Warentest mit dem Thema Künstliche Befruchtung auseinandergesetzt. Herausgekommen ist ein Artikel, der einen Überblick liefert, welche Behand­lungs­möglich­keiten es bei unerfülltem Kinder­wunsch gibt...

mehr lesen
Der BRZ informiert über Endometriose

Der BRZ informiert über Endometriose

Liebe Patientinnen und Patienten, der Bundesverband der Reproduktionsmedizinischen Zentren (BRZ) vertritt nicht nur Kinderwunschpraxen in Deutschland, der Verband informiert und klärt auch regelmäßig rund um die zentralen Themen auf diesem Gebiet auf. In einem neuen...

mehr lesen