Ständig ergeben sich Neuerungen, welche Krankenkassen ihr Leistungs-spektrum im Bereich der künsltichen Befruchtung über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus erweitert haben. Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall Ihre Krankenkasse, um sich dort nach den aktuellen Leistungen zu erkundigen.
Niedersachsen stellt Förderung der assistierten Reproduktionsmedizin ein
Anfang Mai hat das Land Niedersachsen temporär die Förderung der assistierten Reproduktionsmedizin eingestellt. Anträge auf Zuwendungen kann das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gegenwärtig nicht bewilligen, neue Anträge lehnt die Behörde...