Mitteilung zu Fördermitteln für die assistierte Reproduktion

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir freuen uns, Ihnen an dieser Stelle über angepasste Richtlinien zur finanziellen Unterstützung des Landes Niedersachsen zur assistierten Reproduktion informieren zu dürfen. Anbei finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Beschluss, hier die Verordnung in voller Länge.

Antrag auf Zuwendung // Voraussetzungen für Neuanträge

Seit dem 1. Februar 2025 können für kurze Zeit wieder Anträge auf Zuwendungen für die assistierte Reproduktion in Niedersachsen gestellt werden. Es gilt der Eingangsstempel beim Landesamt, die Zuwendung wird je zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Aufgrund der knapp zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Stellen Sie den vollständigen Antrag erst 3 Wochen vor dem Start Ihrer Behandlung. Wir benötigen lediglich ca. zwei Wochen Bearbeitungszeit.
  • Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt und beträgt 6 Monate
  • Die Auszahlungsanträge sind umgehend nach Behandlungsende einzureichen. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist, die im Bewilligungsbescheid genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Auszahlungsantrag nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.
Die Zuwendung beträgt in jedem Fall höchstens:

Für den ersten bis dritten Behandlungszyklus:
a) IVF-Behandlung bis zu 800,- € des Eigenanteils
b) ICSI-Behandlung bis zu 900,- € des Eigenanteils

Für den vierten Behandlungszyklus:
a) IVF-Behandlung bis zu 1.600,- € des Eigenanteils
b) ICSI-Behandlung bis zu 1.800,- € des Eigenanteils

Unser Praxisteam berät und hilft jederzeit

Im Januar war diese Zuwendung zwischenzeitlich ausgesetzt. Weiterhin übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen unter gewissen Vorausetzungen (weitere Informationen hier) 50 Prozent der vorgegebenen Zuwendung. Es gibt aber auch Kassen, die höhere Kosten übernehmen. Wir beraten Sie diesbezüglich und mit Blick auf die Entscheidung des Landes Niedersachen selbstverständlich. Bitte sprechen Sie uns auch an, wenn Sie Rückfragen zur Finanzierung haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

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