Behandlungsvoraussetzungen für Frauen & Männer

In den vergangenen Wochen haben uns vermehrt Anfragen von Patientinnen und Patienten erreicht, die sich nach Behandlungsvoraussetzungen für die Erfüllung ihres Kinderwunsches erkundigt haben. An dieser Stelle möchten wir gerne einen Überblick geben, welche Grundlagen und Bedingungen es für eine medizinische Betreuung bedarf.

Frauen, die sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse behandeln lassen möchten, müssen:

•⁠ ⁠zwischen 25 und 40 Jahre alt und mit einem Mann verheiratet sind. Aber: Wir behandeln auch alleinstehende Frauen oder solche, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben.
•⁠ ⁠Patientinnen ab 45 Jahren behandeln wir aufgrund geringer Erfolgsaussichten und hoher Risiken ebenso wenig wie Frauen, die einen Body-Mass-Index (Körpermasseindex) über 40 haben.
•⁠ ⁠Gesetzlich versicherte Paare benötigen vor Behandlungsbeginn immer einen von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplan unserer Praxis, um diese finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 Prozent zu erhalten.
•⁠ ⁠Für die in Niedersachsen wohnenden Ehepaare und Lebensgemeinschaften gibt es eine staatliche Förderung durch das Land (weitere Informationen). Privat versicherte Paare sollten die Konditionen ihres Versicherers kennen und sich darüber hinaus bei den zuständigen Landesämtern erkundigen.
•⁠ ⁠Weitere Voraussetzungen sind, dass Gebärmutter und mindesten ein Eierstock funktionstüchtig sind. Außerdem sollte ein nachgewiesener Schutz gegen Röteln und Windpocken ebenso vorliegen wie ein negatives HIV- und Hepatitis-Testergebnis (B+C).

Männer, die sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen wegen Kinderlosigkeit behandeln lassen möchten, müssen:

•⁠ ⁠zwischen 25 und 50 Jahre alt und verheiratet sein. Ansonsten gelten – auch für privat versicherte Paare – identische Vorgaben. Das betrifft ebenfalls die staatliche Förderung für in Niedersachsen lebende Ehepaare oder Lebensgemeinschaften (weitere Informationen).
•⁠ ⁠Männer über 60 behandeln wir aufgrund geringer Erfolgsaussichten nicht.
•⁠ ⁠Neben einem negativen HIV- und Hepatitis-Testergebnis (B+C) sollte sichergestellt sein, dass Spermien vorhanden sind. Danach hängt der weitere Behandlungsweg von der Samenqualität ab. Bei sehr eingeschränkter Qualität kann ICSI, die intrazytoplasmatische Spermiuminjektion, eine Option sein.

Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, unsere Therapien und Verfahren sowie Behandlungskosten und Terminvereinbarungen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen jederzeit für weitere Fragen zur Verfüfung.

Ihr Praxisteam

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