Schnelltest für bestimmten Personenkreis

Schnelltest für folgenden Personenkreis vor Betreten der Praxis erforderlich

Liebe Patientinnen und Patienten,

aufgrund der nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Zutritt zu unserer Praxis für den folgenden Personenkreis ab sofort nur noch mit einem gültigen negativen Schnelltest möglich:

• Ohne Impfung
• Mit nur einer Impfung
• Mit Johnson-Impfung, die älter als drei Monate ist
• Genesen vor mehr als drei Monaten

Bitte legen Sie den entsprechenden Nachweis beim Betreten unserer Praxisräume vor.

Keinen Test benötigen:

• 2 x Geimpfte
• 3 x Geimpfte

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.

Ihr Praxisteam