Schnelltest für bestimmten Personenkreis
Schnelltest für folgenden Personenkreis vor Betreten der Praxis erforderlich
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund der nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Zutritt zu unserer Praxis für den folgenden Personenkreis ab sofort nur noch mit einem gültigen negativen Schnelltest möglich:
• Ohne Impfung
• Mit nur einer Impfung
• Mit Johnson-Impfung, die älter als drei Monate ist
• Genesen vor mehr als drei Monaten
Bitte legen Sie den entsprechenden Nachweis beim Betreten unserer Praxisräume vor.
Keinen Test benötigen:
• 2 x Geimpfte
• 3 x Geimpfte
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Praxisteam
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