Qualitätsprüfung bestanden!

Qualitätsprüfung bestanden!

Das Zentrum für Kinderwunschbehandlung Osnabrück hat im April erfolgreich am 45. Ringversuch der Qualitätskontrolle der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (QuaDeGa) teilgenommen. Unsere Praxis hat alle Vorgaben und Parameter bei den Untersuchungen in der Spermatologie erfüllt bzw. bestanden. Dazu zählen die Spermien-Konzentration, die Spermien-Morphologie und die Motilitätsbestimmung. „Wir freuen uns über diese Zertifizierung, die für unsere hohen Standards spricht. Unser Dank gilt unserem IVF-Labor, das täglich ganz akribisch alles unternimmt, um den Kinderwunsch unserer Patientinnen und Patienten zu erfüllen“, sagen Dr. Angela Assmann und Dr. Wiebke Thomas, die sich über ein entsprechendes Zertifikat mit Gültigkeit bis Mai 2025 freuen.

Jedes Kinderwunschzentrum in Deutschland muss im Jahr an zwei Ringversuchen teilnehmen, der nun erfolgreich absolvierte ist der erste im Jahr 2024. Insgesamt wurden 631 Labore geprüft.

Über QuaDeGa: Die Untersuchung des Ejakulates steht im Zentrum der andrologischen Labordiagnostik. Zuverlässige Ergebnisse setzen eine fachgerechte Durchführung der Untersuchung und eine Minimierung von Störfaktoren voraus. Die Analysen sollten mit standardisierten Techniken durchgeführt werden, die einer ständigen internen und externen Qualitätssicherung unterliegen. QuaDeGA bietet ein Programm zur externen Qualitätssicherung an.

Die Bundesärztekammer hat die Qualitätssicherung der Ejakulatanalyse in die Richtlinien (RiLiBÄK) zur Durchführung von Laboruntersuchungen aufgenommen und QuaDeGA als Referenzinstitution anerkannt. Seit dem 1.1.2011 ist jedes Labor, das Ejakulatuntersuchungen durchführt, zur Teilnahme an einer externen Qualitätskontrolle verpflichtet. Bei erfolgreicher Teilnahme an den Ringversuchen stellt QuaDeGA das geforderte Zertifikat aus. QuaDeGA ist seit Oktober 2023 als akkreditierter Eignungsprüfungsanbieter (Ringversuchsanbieter) nach DIN EN ISO/IEC 17043:2010 anerkannt.

Niedersachsen unterstützt Paare beim Kinderwunsch

Niedersachsen unterstützt Paare beim Kinderwunsch

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten bei der künstlichen Befruchtung finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen – eine Maßnahme, die im neuen Jahr bestehen bleibt. Denn auch 2024 fördert das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Behandlungen der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Allerdings kommt es zu einer Änderung, da der Bund die Mittel in diesem Bereich gestrichen hat.

Für heterosexuelle Paare und Ehepaare bedeutet dieser Beschluss, dass sie weiterhin einen Zuschuss für den ersten bis dritten Behandlungszyklus in Höhe von bis zu 400 Euro (IVF) bzw. 450 (ICSI) nach Abrechnung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bekommen. Im vierten Zyklus erhöht sich die Förderung bis auf maximal 800 Euro (IVF) bzw. 850 Euro (ICSI). Anders als Niedersachen hat Nordrhein-Westfalen die finanzielle Entlastung rund um das Thema Kinderwunsch gegenwärtig eingestellt.

Wir stehen Ihnen bei diesem Thema jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Außerdem können sich Patientinnen und Patienten auf der Seite des Landes Niedersachsen über Förderanträge, Regularien und weitere Bestimmungen informieren.