Wichtige Information!
Kinderlose Ehepaare, die eine IVF- bzw. ICSI-Behandlung benötigen, können
ab dem 01.01.2013
finanziell vom Land Niedersachsen unterstützt werden.
Die Zuwendung für den einem Ehepaar nach Abrechnung mit der Krankenkasse/Krankenversicherung/Beihilfestelle/Heilfürsorge verbleibenden Eigenanteil einer IVF- bzw. ICSI-Behandlung beträgt 50%.
Ab dem 19.10.2016 kann das Land Niedersachen auch die IVF- bzw. ICSI-Behandlung unverheirateter Paare finanziell unterstützen. Für den ersten bis dritten Behandlungszyklus beträgt die Zuwendung 25%, für den vierten Behandlungszyklus 50% des verbleibenden Selbstkostenanteils. Die Förderungshöchstgrenzen sind identisch mit denen verheirateter Paare
Es werden maximal vier Versuche gefördert.
Bei den ersten drei Behandlungen werden höchstens 800,- € für die IVF bzw. 900,- € für die ICSI als Zuschuss gewährt, bei der vierten Behandlung höchstens 1.600,- € für die IVF bzw. 1.800,- € für die ICSI).
Die Anträge müssen vor Behandlungsbeginn, nachdem die genehmigten Behandlungspläne der Krankenkasse vorliegen, beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim gestellt werden.
Die Unterstützung des Landes Niedersachsen erfahren ausschließlich Paare, die ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen haben.
Die Behandlung muss in einer reproduktionsmedizinischen Einrichtung in Niedersachsen oder einem an Niedersachsen angrenzenden Bundesland (Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) durchgeführt werden.
Es gelten zudem die gesetzlichen Voraussetzugen wie bisher, d. h.
beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die Frau nicht
älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre.
Unter unserer Rubrik "links" können Sie den entsprechenden Antragsvordruck herunterladen.
Irene Coordes und Dr. med. Manfred Schneider